- Individuelle Laufzeit
- Fester Zinssatz
- Sichere Geldanlage
Festgeld
Mit dem Festgeld sicher anlegen
Legen Sie Ihr Vermögen als Festgeld an. Beim Festgeld Ihrer Heidelberger Volksbank eG bestimmen Sie selbst über Anlagehöhe und -dauer. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Das Festgeld im Überblick
Feste Zinsen mit Festgeld
Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Konditionen
Laufzeit 1 Monat | |
---|---|
ab 5.000,- € | 0,500 % |
ab 50.000,- € | 1,200 % |
ab 250.000,- € | 2,100 % |
ab 500.000,- € | 2,300 % |
Laufzeit 3 Monate | |
ab 5.000,- € | 1,200 % |
ab 50.000,- € | 1,600 % |
ab 250.000,- € | 2,100 % |
ab 500.000,- € | 2,300 % |
Laufzeit 6 Monate | |
ab 5.000,- € | 1,300 % |
ab 50.000,- € | 1,700 % |
ab 250.000,- € | 2,100 % |
ab 500.000,- € | 2,200 % |
Laufzeit 9 Monate |
|
ab 5.000,- € | 1,200 % |
ab 50.000,- € | 1,600 % |
ab 250.000,- € | 1,900 % |
ab 500.000,- € | 2,000 % |
Laufzeit 12 Monate | |
ab 5.000,- € | 1,700 % |
ab 50.000,- € | 1,800 % |
ab 250.000,- € | 1,900 % |
ab 500.000,- € | 2,000 % |
Laufzeit 18 Monate | |
ab 5.000,- € | 1,500 % |
ab 50.000,- € | 1,700 % |
ab 250.000,- € | 1,800 % |
ab 500.000,- € | 1,900 % |
Laufzeit 24 Monate | |
ab 5.000,- € | 1,400 % |
ab 50.000,- € | 1,600 % |
ab 250.000,- € | 1,700 % |
ab 500.000,- € | 1,800 % |
Stand: 2.12.2024 | |
- Angebot freibleibend - |
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Heidelberger Volksbank eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro (vorher 801 EUR) bei Ledigen bzw. 2.000 Euro (vorher 1.602 EUR) bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Heidelberger Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.