HeidelbergerFinance

Dein kostenloses Girokonto unter 30 Jahren!

Wir starten unser 150. Jubiläumsjahr mit einem Finanzbooster für dich! Sichere dir das kostenlose Girokonto1 mit einem Top-Guthabenzins und einer Startprämie.
 
  • Keine Kontoführungsgebühr
  • 3 % p. a. Zinsen auf dein Guthaben bis 500 €2
  • 25 € Startprämie für alle Neukunden3
Kontoführung pro Monat (alle Preise in Euro)
0,00
Guthabenverzinsung bis max. 500,00 € 3,000 % p. a.2
Bargeldauszahlung / Bargeldeinzahlung  
am Geldautomat 0,00
am Schalter
0,00
Kontoführung (Zahlungen von Ihrem oder auf Ihr Konto)
 
Kontoführung online (Einreichung von Überweisungen) 0,00
Kontoführung beleglos (Überweisungsgutschriften und Lastschriftabbuchungen) 0,00
Kontoführung beleghaft (oder über KundenDialogCenter) 0,00
Dauerauftrag (Ausführung eines Dauerauftrags)
0,00
Kontoführung Scheck (Gutschrift eines Schecks)
0,00
Auszugsentgelt / Kontoauszüge  
Kontoauszug über elektronisches Postfach 0,00
Kontoauszug am Auszugsdrucker 0,00
Ausgabe einer Debitkarte  
girocard (Preis pro Jahr) 0,00
girocard Gold für Mitglieder (Preis pro Jahr) 0,00
Ausgabe einer Kreditkarte  
BasicCard Mastercard oder VISA (Preis pro Jahr) 0,00

1 Das Girokonto kann nur von Neukunden und Bestandskunden, die bisher über kein Girokonto bei der Heidelberger Volksbank eG verfügen, eröffnet werden.

2 Zinssatz pro Jahr, variabel, gültig ab 01.01.2024, vierteljährliche Zinsgutschrift. Das Guthaben auf dem Konto wird bis zu dem Kapitalsaldo in Höhe von 500,00 Euro derzeit mit 3,000% p. a. variabel verzinst. Beträge darüber hinaus werden mit 0,000 % p. a. variabel verzinst.

3 Nur gültig für Neukunden, die in den letzten 12 Monaten keine Geschäftsbeziehung zur Heidelberger Volksbank eG hatten.

 

Kontoabschluss monatlich

Zahlungsaufträge werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.

- Angebot freibleibend -

Stand: 01.01.2024

Hinweise zum Dispositionskredit

Für die Heidelberger Volksbank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Heidelberger Volksbank eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dipositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen. 

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Heidelberger Volksbank eG für Dipositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Heidelberger Volksbank eG in Anspruch zu nehmen. 

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit 

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben,
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben,
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Heidelberger Volksbank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.

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