Diese Änderungung wurde von der BaFin bis auf weiteres aufgeschoben und wird daher für die Händler nicht zum 14.09.2019 verpflichtend.
Kreditkartenbesitzer sollten sich dennoch für das neue Verfahren registrieren, da verschiedene Händler das Verfahren bereits im Einsatz haben könnten.
Bisher konnten Sie bei verschiedenen Händlern lediglich mit Kreditkartennummer, Verfallsdatum und dem CVV (dreistelliger Code auf der Rückseite der Kreditkarte) Einkäufe tätigen.
Durch PSD2 muss zusätzlich der Einkauf noch durch eine Freigabe in der VR-SecureCARD App oder durch Eingabe einer TAN bestätigt werden.
Die Bestätigung des Einkaufs hat nichts mit den TAN-Verfahren Ihres Online-Bankings zu tun und ist davon losgelöst.
Über folgende Links erhalten Sie weitere Informationen und können Ihre Kreditkarte für das Verfahren freischalten, falls noch nicht geschehen.
Kreditkarte von MasterCard
Kreditkarte von VISA